King of Swing schrieb:
Kurz dazu: Da ja auch Kaufoptionen jederzeit gezogen werden dürfen (= man muss nicht 10 Leihspiele dafür abwarten), können natürlich auch die Transferrechte an Spieler X jederzeit erworben werden.kingfa schrieb:
@King of Swing Besten Dank vorab für deine Mühen und deine/eure Entscheidung zu dieser Thematik.kingfa schrieb:
Ich bitte darum, hier alsbald Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen.Sehr wahrscheinlich kann man es als “Grauzone” bezeichnen, aber das würde für die berühmten “Dreier-Deals”, das teilen von SVK-Einnahmen oder fremd bezahlte Trainingslager für vereinsfremde Spieler ja genauso gelten.Schmiddie schrieb:
Eine Leihe bleibt trotzdem 10 Spiele bestehen.
Schätze das ist ein Präzedenzfall, der besprochen werden muss, sonst könnte das in Zukunft auch für Schindluder genutzt werden.
Bei der 10 Spiele-Klausel geht es eher darum, dass eine Leihe nur vereinbart werden kann, wenn überhaupt noch mindestens 10 Spiele möglich sind. Die Regel resultiert aus Gefälligkeits-Leihen, welche Manager damals ihrem besten Buddy für die letzten 1-2 Spieltage gegeben haben, um die Klasse zu erhalten o.Ä. Ist aber schon lange her.
Spieltag