Vermögenssteuer [1.0]

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    Wir befinden uns zur Zeit in der berühmt-berüchtigten "Saisonübergangsphase". Während das Stärkenupdate intern auf Hochtouren bearbeitet wird, pausiert die Durchführung der Transfers. In dieser Phase ist immer etwas Geduld gefragt.

    Doch gibt es - theoretisch - immer etwas zu tun. Die DOT-Challenge findet wieder statt und alle Leistungen seit dem 22.04.2024 werden hierfür gewertet. Infos dazu gibt es hier: [2024/1] BOM-Saisonübergang: Die Dot-Challenge

    Eine Übersicht über den aktuellsten Stand des Saisonübergangs oder der anstehenden Arbeiten findet man hier: Stand und Ablauf der Saisonübergangsphase 2024|1

    Sobald es konkrete Deadlines, anstehende Freundschaftsspiele, einen nahenden Saisonstart o.Ä. zu vermelden gibt, wird dies selbstverständlich auch hier in einer großen Ankündigung klar ersichtlich zu finden sein. Bis dahin wünschen wir allen BOMlern eine angenehme spielfreie Zeit und entspanntes BOM-Dot-Sammeln.

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    • Vermögenssteuer [1.0]

      Hallo liebe Managergemeinde,

      nach längerer interner Diskussion und der Abwägung von Vor- und Nachteilen wird - zunächst testweise am Ende der laufenden Saison - eine Vermögenssteuer erhoben. Bevor der große Aufschrei kommt, lest bitte die folgenden Erläuterungen:

      Hintergrund ist, dass sich sehr viel Geld im Umlauf befindet und dieses leider sehr ungleichverteilt zwischen den Vereinen ist. Es gibt einige wenige, sehr reiche Vereine und den großen Rest, der finanziell mehr oder weniger solide dasteht, aber nicht als reich bezeichnet werden kann. leider ist die Tendenz zu beobachten, dass die reichen Vereine ihr Geld nicht investieren, sondern horten. Ziel der Maßnahme ist es daher, diesen Vereinen einen Anreiz zu geben, etwas mit ihrem Geld zu tun. Hier kommt die Vermögenssteuer ins Spiel.

      Nach Durchführung sämtlicher (zum Saisonende bzw. "zur neuen Saison" gemeldeten) Transfers, Auszahlung von Anlagen, Rückzahlung von Krediten sowie der Ausschüttung der Platzierungs- und Sponsorenprämien werden alle Vereine auf ihren Kontostand hin überprüft. Sämtliches Vermögen bis zu einer Summe von 100.000.000 € ist komplett steuerbefreit (sozusagen ein Steuerfreibetrag), erst jeder darüber hinausgehende Euro wird mit einem Steuersatz von 25% besteuert.

      Zur besseren Illustration drei Beispiele:

      Verein A besitzt am Saisonende 90.000.000 €. Der Verein muss keine Steuern zahlen, da sein Vermögen komplett in den Steuerfreibetrag fällt.

      Verein B besitzt am Saisonende 120.000.000 €. Abzüglich des Steuerfreibetrages verbleiben 20.000.000 € zu versteuerndes Vermögen, so dass der Verein 5.000.000 € an Steuern entrichten muss.

      Verein C verfügt über 200.000.000 €. Abzüglich des Steuerfreibetrages verbleiben 100.000.000 € zu versteuerndes Vermögen, so dass der Verein 25.000.000 € an Steuern entrichten muss.


      Ausdrückliches Ziel der Regelung ist es, nicht die kleinen Vereine zu belasten, sondern (1) dem Markt Geld zu entziehen, (2) Anreize zu schaffen, mit vorhandenem Geld zu wirtschaften und (3) dabei möglichst fair zu bleiben, so dass reiche Vereine auch nach der Steuer noch reich sind.

      Je nach Bewährung und Auswirkungen der Steuer kann es in den Folgesaisons sowohl zu einer Abschaffung als auch zu einer Anpassung des Steuerfreibetrages und des Steuersatzes kommen.

      Weiterhin viel Spaß,
      euer BoM-Team.
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